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Fachgebiete/Charakteristika:
Ich wurde 1965 in der Verbandsgemeinde Daun in der Eifel geboren und studierte
Diplom-Rechtspflege an der Verwaltungshochschule Rotenburg und
Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Meine Referendariatszeit
absolvierte ich in Gießen. Im Jahre 2000 wurde ich als Rechtsanwältin zugelassen
und gründete zeitgleich meine Kanzlei in Wetzlar.
Einen meiner
Tätigkeitsschwerpunkte habe ich auf dem Gebiet des
Strafrechts. In keinem anderen Bereich ist die existenzielle Bedeutung des Rechts so evident wie im Strafrecht, denn wer im Strafprozess verurteilt wird, fühlt sich nicht selten gebrandmarkt für das ganze Leben. Für Richter, Staatsanwälte und Verteidiger mag ein Strafprozess eine Routineangelegenheit sein. Für den Angeklagten geht es um viel mehr, oftmals stehen seine Ehre, sein Ansehen und seine berufliche Zukunft auf dem Spiel. Es ist dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit mir aufzunehmen, da auf diesem Wege vermieden werden kann, dass Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr auszumerzen sind. Sofern bereits eine freihheitsbeschränkende Maßnahme, wie Untersuchungshaft, angeordnet wurde, veranlasse ich deren rechtliche Überprüfung und wirke auf deren Aufhebung hin. Ich begleite Sie vom Ermittlungsverfahren über das Gerichtsverfahren bis zu einer möglichen Strafe. Dabei kommt es mir vor allem darauf an, das s Ihre Rechte gewahrt bleiben, ein faires Verfahren gewährleistet wird, ich alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringe und dem Richter Ihre individuelle Situation umfassend darlegen kann. Zudem habe ich die Möglichkeit, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, daraufhin Verteidigungsstrategien zu entwickeln, Beweisanträge zu stellen und etwaige Formfehler zu rügen.
Da das Arbeitsleben nicht immer harmonisch verläuft, habe ich einen
weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht.
Für den Arbeitnehmer bedeutet Arbeit Existenzsicherung und Aufrechterhaltung
seines Lebensstandards, der Arbeitgeber ist bestrebt, das wirtschaftliche Risiko
eines Arbeitsgerichtsprozesses möglichst gering zu halten.
Ich berate und vertrete Firmen, aber auch Privatpersonen, bereits bei der Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen, um bereits im Vorfeld rechtliche Klarheit zwischen den Vertragspartnern und einen verbindlichen Vertrag zu schaffen, der gegenseitige Rechte und Pflichten gleichermaßen - zugeschnitten auf den jeweils vorliegenden Einzelfall - regelt.
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht der Kern des Arbeitsrechts aus dem Kündigungsschutz. Hierbei berate ich meine Mandanten zu der Frage zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses und möglichen Lohnfortzahlungsansprüchen. Auch bei den Themen Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeit, Urlaub, betriebliche Altersversorgung, Abfindung, Zeugniserteilung und Mobbing stehe ich mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Arbeitgeber unterstütze ich vor allem bei der Erstellung des Arbeitsvertrages, bei der Abfassung von Abmahnungen und der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche von Arbeitnehmern.
Arbeitnehmer sollten bei einer Kündigung möglichst frühzeitig den anwaltlichen Rat von mir einholen, da ggfs. innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Kündigungschutzgesetzes (KSchG) Klage beim Arbeitsgericht eingelegt werden muss.
Ebenso habe ich einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht.
Kernpunkt des Familienrechts ist das Scheidungsrecht
und seine weitreichenden Folgen. Insgesamt jede dritte Ehe endet heute nicht
durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Kommt es zu
Krisen in der Ehe und wollen die Ehepartner oder will ein Ehepartner die Ehe
nicht fortsetzen, erfolgt eine Trennung. Ich informiere in einem solchen Falle
meine Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem
Umgangsrecht mit den Kindern, zur Vermögenstrennung, zum
Versorgungsausgleich, zur Ehewohnung und zur Verteilung des Hausrates.
Das Familienrecht stellt eine sehr komplexe Rechtsmaterie dar, die durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet ist, so dass eine Beratung und Vertretung durch einen fundierte/n Rechtsanwalt/anwältin meist unerlässlich ist. Aus diesem Grund sollten gerade vermögende Partner, sich schon vor einer Eheschließung zu den Themen Verfassung eines Ehevertrags, Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften, Erstellen eines Vermögensverzeichnisses und zu den Wirkungen und Voraussetzungen einer Ehe anwaltlichen Rat bei mir einzuholen.
Eine weitere Stärke von mir stellt das Geldinkasso
dar. Nahezu jeder Selbständige klagt inzwischen über die schlechte
Zahlungsmoral bei Rechnungsforderungen. Wer versucht, sein Inkasso selbst zu
betreiben, ist vor allem mit erheblichen Kosten und Mühen konfrontiert.
Gegenüber einem Inkassobüro bietet das professionelle Inkasso durch einen Anwalt
vor allem den Vorteil, dass alle notwendigen Vorgänge, von der
Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren,
bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreiben der Forderung aus einer Hand
geschieht. Darüber hinaus werden Inkassokosten hier in Hessen seitens der
Gerichte nicht ohne weiteres als erstattungsfähige Kosten anerkannt, so dass dem
Gläubiger hierdurch häufig unnötige Mehrkosten entstehen.
Zudem wird eine Mahnung durch einen
Anwalt von einem Schuldner wesentlich ernster genommen, da der Schuldner nach
Ablauf der Frist mit einer letztlich sehr teuren Klage rechnen muss. Die
Aufgaben von mir im Bereich des Forderungseinzuges betreffen die Straffung des
Mahnvorgangs, das richtige Inverzugsetzen des Schuldners, die Erwirkung eines
Mahnbescheides, die Vertretung vor Gericht und die Zwangsvollstreckung.
Da ich zusätzlich zu meinem Jura-Studium den Diplomstudiengang Rechtspflege
erfolgreich abgeschlossen habe, der u.a. sehr auf das Zwangsvollstreckungsrecht
ausgelegt war, bin ich eine Expertin, wenn es um das
Eintreiben von Forderungen geht.
Zudem interessiere ich mich für das Vereinsrecht. Auf diesem Rechtsgebiet berate ich Vereine zu den Fragen, was eine Vereinssatzung beinhalten muss, wie eine Satzungsänderung möglich ist, welche Aufgaben ein Mitglied des Vorstandes, eines Beirates, eines Ausschusses oder gar der Vorsitzender hat, wie Mitgliederversammlungen durchzuführen sind, wie Sanktionen aufgrund Satzungsverstößen durchgesetzt werden können und welche Rechte und Pflichten das einzelne Vereinsmitglied hat.
Ich verfasse auch gerne für Ihren Verein eine vollständige Satzung oder überarbeite bereits vorhandene Satzungen.
Ich besitze gute Kenntnisse in der englischen Sprache, die ich bei Bedarf als Korrespondenzsprache einsetzen kann. Ich zeichne mich besonders durch meine starke Überzeugungskraft aus. Das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit von mir ist ganz darauf ausgerichtet, mich mit ganzer Kraft für die Probleme meiner Mandanten einzusetzen und sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.